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§1: Es wird ein Verein gegründet auf den Grundsätzen des Gesetzes vom 1. Juli 1901 und das Dekret vom 16. August 1901 mit dem Namen: "Association des Collectionneurs de Guides et Cartes Michelin". |
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§2: Dieser Verein hat zum Ziel, die Kenntnisse und Austauschmöglichkeiten von Michelinführer, -karten und -gegenstände zu fördern, indem er seine Mitglieder mittels alle heutigen und zukünftigen Kommunikationsmittel mit einander in Kontakt bringt. |
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§3: Es gibt 7 große Regionen die meist den französischen Telefonregionen entsprechen: 01 (Paris und Region Paris), 02 (Nordwest Frankreich), 04 (Südost Frankreich), 05 (Südwest Frankreich), französische Überseegebiete (DOM-TOM) und das restliche Ausland. Jede so definierte Region wird seinen oder seine Abgeordnete, und Vertreter im Vorstand oder Vorsitzenden haben. |
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§6: Um Mitglied des Vereins werden zu können, muss man ausdrücklich darum bitten, vom Vorstand angenommen zu werden, auf der Mitgliederliste aufgenommen zu werden und den jährlichen Beitrag bezahlt haben. (25 Euro für das Jahr 2003). |
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§7: Wohltätiges Mitglied wird man, indem man eine Summe von mindestens 76 Euro spendet). |